AGB


1. Geltungsbereich

Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten der Fa. HK Sonnenschztz KG (im folgenden Verkäufer genannt)

liegen folgende „Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen“ zugrunde, und zwar unabhängig von der

Art des Rechtsgeschäftes.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der

Verkäufer hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt, bloße Vertragserfüllungshandlungen

gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote und Informationen in Preislisten, Prospekten, Internetseiten etc. sind freibleibend, sofern in der

Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wurde. Bei Angeboten und allen

Unterlagen sind dabei branchenübliche Richtlinien und Toleranzen zu berücksichtigen. Vom Verkäufer

herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften und darin enthaltene Daten – wie z.B.

Gewichte, Qualitäten, Geometriedaten, Beschaffenheiten usw. – stellen den jeweiligen Stand zum

Zeitpunkt der Drucklegung dar, technische Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.


3. Zahlungsbedingungen und Mahnspesen

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers ab Rechnungserhalt

fällig. Ohne gesonderte Vereinbarung ist kein Skontoabzug zulässig.

Zudem werden im Falle eines Zahlungsverzuges ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über der

jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank angerechnet. Darüber hinaus sind dem Verkäufer alle

zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Inkasso=

spesen zu ersetzen, z.B. die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt.


4. Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. begehrt er ohne Berechtigung die Aufhebung des

Vertrags, hat der Verkäufer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder der Aufhebung

zuzustimmen.

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) regelt in § 18 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht.

In Abs 1 Zif 3 legt es fest, dass Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Waren haben, die nach Kunden=

spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


5. Annahmeverzug

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, nimmt der Kunde die Ware

nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen oder wird die Ware nicht bei Ankündigung der Fertigstellung

fristgerecht abgeholt, wird dennoch der Rechnungsbetrag ab Fertigstellungstermin fällig.


6. Liefertermine und Lieferfristen

Lieferfristen und -termine werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen bekannt gegeben und beginnen

mit dem Tag, an dem alle für die Herstellung des Auftrages relevanten Angaben beim Verkäufer eingelangt

sind und ggf. vereinbarte Anzahlungen geleistet werden. Der vereinbarte Liefertermin kann vom Verkäufer

um bis zu 6 Wochen überschritten werden.


7. Sachmängel und Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich auf eine den österreichischen und

europäischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Gewährleistungsansprüche des Kunden werden

vom Verkäufer bei Vorliegen eines behebbaren Mangels durch Austausch, Reparatur innerhalb

einer angemessenen Frist oder Preisminderung erfüllt.

Die Ware ist bei Übernahme/Übergabe sofort auf Unversehrtheit, Vollständigkeit und die volle vertragsmäßige

Tauglichkeit zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen

nach Erhalt der Ware, unter Bekanntgabe näherer Informationen (Art und Umfang des Mangels) dem Verkäufer

schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel müssen ebenso spätestens 2 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich

gerügt werden. Wird die Mängelrüge nicht bzw. verspätet erhoben, so gilt die Ware als akzeptiert.

HK SONNENSCHUTZ KG // ATU 67180579 // FN 379447 k // LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT