AGB
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten der Fa. HK Sonnenschztz KG (im folgenden Verkäufer genannt)
liegen folgende „Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen“ zugrunde, und zwar unabhängig von der
Art des Rechtsgeschäftes.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Verkäufer hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt, bloße Vertragserfüllungshandlungen
gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote und Informationen in Preislisten, Prospekten, Internetseiten etc. sind freibleibend, sofern in der
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wurde. Bei Angeboten und allen
Unterlagen sind dabei branchenübliche Richtlinien und Toleranzen zu berücksichtigen. Vom Verkäufer
herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften und darin enthaltene Daten – wie z.B.
Gewichte, Qualitäten, Geometriedaten, Beschaffenheiten usw. – stellen den jeweiligen Stand zum
Zeitpunkt der Drucklegung dar, technische Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen und Mahnspesen
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers ab Rechnungserhalt
fällig. Ohne gesonderte Vereinbarung ist kein Skontoabzug zulässig.
Zudem werden im Falle eines Zahlungsverzuges ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über der
jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank angerechnet. Darüber hinaus sind dem Verkäufer alle
zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Inkasso=
spesen zu ersetzen, z.B. die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt.
4. Vertragsrücktritt
Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. begehrt er ohne Berechtigung die Aufhebung des
Vertrags, hat der Verkäufer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder der Aufhebung
zuzustimmen.
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) regelt in § 18 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht.
In Abs 1 Zif 3 legt es fest, dass Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Waren haben, die nach Kunden=
spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
5. Annahmeverzug
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, nimmt der Kunde die Ware
nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen oder wird die Ware nicht bei Ankündigung der Fertigstellung
fristgerecht abgeholt, wird dennoch der Rechnungsbetrag ab Fertigstellungstermin fällig.
6. Liefertermine und Lieferfristen
Lieferfristen und -termine werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen bekannt gegeben und beginnen
mit dem Tag, an dem alle für die Herstellung des Auftrages relevanten Angaben beim Verkäufer eingelangt
sind und ggf. vereinbarte Anzahlungen geleistet werden. Der vereinbarte Liefertermin kann vom Verkäufer
um bis zu 6 Wochen überschritten werden.
7. Sachmängel und Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich auf eine den österreichischen und
europäischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Gewährleistungsansprüche des Kunden werden
vom Verkäufer bei Vorliegen eines behebbaren Mangels durch Austausch, Reparatur innerhalb
einer angemessenen Frist oder Preisminderung erfüllt.
Die Ware ist bei Übernahme/Übergabe sofort auf Unversehrtheit, Vollständigkeit und die volle vertragsmäßige
Tauglichkeit zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen
nach Erhalt der Ware, unter Bekanntgabe näherer Informationen (Art und Umfang des Mangels) dem Verkäufer
schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel müssen ebenso spätestens 2 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich
gerügt werden. Wird die Mängelrüge nicht bzw. verspätet erhoben, so gilt die Ware als akzeptiert.
HK SONNENSCHUTZ KG // ATU 67180579 // FN 379447 k // LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT